Auf Basis der so genannten „Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen“ unterstützt die NRW.Bank gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen Privatpersonen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Für diese Förderung stellt das Land NRW 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm gilt nur für das Jahr 2022 – wer also zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 eine Immobilie zur Eigennutzung gekauft hat oder noch kaufen wird, kann ab dem 30. August bei der NRW. Bank eine Entlastung von der Grunderwerbssteuer beantragen. Diese beträgt in NRW 6,5 Prozent – das ist deutschlandweit der höchste Steuersatz auf den Immobilienkauf.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Eigentümer und Eigentümerinnen die Selbstnutzung ihrer Immobilie als Hauptwohnsitz spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragsstellung nachweisen. Wurde die Immobilie von mehreren Privatpersonen gekauft, muss mindestens einer der Käufer sie als Hauptwohnsitz nutzen. Die Förderung beträgt zwei Prozent des Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.
Interessierte haben die Möglichkeit, sich ab sofort auf der Internetseite der NRW.Bank zu registrieren https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum und werden per E-Mail informiert, sobald der Antrag eingereicht werden kann. Wer vorab die Förderrichtlinien nachlesen möchte, findet diese hier.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital – die folgenden Informationen und
Unterlagen werden benötigt:
Unterlagen werden benötigt:
- Ort der Immobilie
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Ausweisdokumente
- notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines
- Zwangsversteigerungsverfahrens aus 2022
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer – die kann ein Kontoauszug sein
- Meldebescheinigung – spätestens innerhalb von drei Jahren nach Antragsstellung