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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern und Kunden schließen, zugrunde und sind somit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.
1. Angebote
Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Unsere Angebote sind daher unverbindlich und freibleibend, Irrtum und Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber/Kunden als Empfänger bestimmt. Sie sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Gibt der Auftraggeber/Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
3.Maklervertrag
Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, sei es durch Übergabe eines Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilten Auskünfte, bzw. Besichtigungen mit Provisionshinweis zustande.
4.Provisionsanspruch
Unsere Geschäftstätigkeit ist auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Geschäfts ein Vertrag über ein Ersatzgeschäft zustande kommt, der in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich bezweckten Geschäft abweicht.
Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.
Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.
5.Höhe der Provision
Für unsere Tätigkeit gelten die folgenden Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber/Kunden und uns als vereinbart:
Ankauf/Verkauf
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks – oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 7,14 % inkl. MwSt. (6 % zzgl. MwSt.) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen und von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen beträgt die Provision 2 Monatsmieten, mithin 2,32 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. MwSt.
Erbbaurechte
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 7,14 % inkl. MwSt.. Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.
An- und Vorkaufsrechte
Bei Abschluss von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19 % inkl. MwSt. des vereinbarten Gesamtkaufpreises zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenabreden.
6.Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages, bzw. gleichwertigen Geschäftes fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftigt festgestellt ist.
7.Schadensersatzanspruch
Ist dem Interessenten das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme des Nachweises/Exposés mitzuteilen.
Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
8. Mehrwertsteuer
Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.
9. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
10.Haftungsbeschränkungen
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für anderweitige Pflichtverletzungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf vereinbart.
02 11/8220 822-0